7.1.4.4 Zusammenladeverbote (Container, Fahrzeuge, Wagen)

7.1.4.4.1 Der Unterabschnitt 7.1.4.3 gilt nicht fr Versandstcke innerhalb eines Containers, Fahrzeugs oder Wagens, die gem einer der internationalen Regelungen gestaut sind.

7.1.4.4.2 Der Unterabschnitt 7.1.4.3 gilt nicht fr:
- geschlossene Container;
- gedeckte Fahrzeuge und Wagen;
- Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC;
- Tankfahrzeuge und Kesselwagen.

7.1.4.4.3 Fr andere als in den Abstzen 7.1.4.4.1 und 7.1.4.4.2 genannte Container kann der Abstand nach Absatz 7.1.4.3.1 auf 2,40 m (eine Containerbreite) reduziert werden.